Ihre Gesamtmiete wurde mit Beginn des Jahres erhöht? Grund dafür ist oft eine Anhebung der Pauschalraten für die Betriebskosten (Wasser, Müll, Reinigungskosten etc.). Der Vermieter darf zur Deckung der im Laufe eines Kalenderjahres fällig werdenden Betriebskosten einen gleichbleibenden Teilbetrag in Anrechnung bringen. Das bezeichnet man als Pauschalverrechnung.
Gegenstück dazu wäre die Einzelverrechnung. Hierbei dürfen Betriebskosten nur dann an die Mieter weiterverrechnet werden, wenn sie entsprechende Belege dazu vorlegen. Jede Rechnung einzeln unter allen Mietern aufzuteilen, erfordert viel Verwaltungsaufwand. Deswegen ist es zulässig, monatlich einen bestimmten Pauschalbetrag vorzuschreiben, der dann einmal im Jahr abgerechnet wird.