Mit Ende Juni ist die jährliche Betriebskosten-Abrechnung fällig. Worauf Mieter bei den Abrechnungen achten sollten: Bis spätestens 30. Juni des Folgejahres sind Vermieter und/oder Hausverwalter verpflichtet, die Betriebskosten-Abrechnung zu legen. Das heißt: Bis zum 30. Juni muss die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr entweder an die Mieter geschickt oder im Haus aufgelegt werden (etwa beim Hausbesorger oder auf einer Aushangtafel). Mieter haben das gesetzliche Recht auf eine Betriebskosten-Abrechnung. Ist die Abrechnung nicht ausgehängt oder geschickt worden, können Mieter die Abrechnung bei der Hausverwaltung bzw. beim Vermieter anfordern.