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Tücken bei der Wohnungsrückgabe (c) MVÖ

Achtung, Falle! Die Tücken bei der Wohnungsrückgabe

Bei der Rückgabe einer Wohnung sollten Mieter äußerst achtsam sein und keine voreiligen Unterschriften leisten. Besondere Vorsicht gilt, wenn vorgefertigte, sogenannte »Rücknahmeerklärungen« oder »Übernahmeprotokolle« auch Verzichtserklärungen enthalten.

Für viele Mieter ist die Rückgabe einer Wohnung eine belastende und schwierige Situation. Weil viele auf die Rückerstattung der Kaution angewiesen sind, wollen sie die Rückgabe möglichst reibungslos abwickeln und den Termin rasch hinter sich bringen.

Weil nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) bei einem befristeten Mietverhältnis ein Antrag auf Mietzinsüberprüfung auch noch nach Ablauf des Befristungszeitraums gestellt werden kann, nutzen Mieter oftmals diese Möglichkeit der nachträglichen Mietzinsbestreitung, um mit dem Vermieter im aufrechten Bestandverhältnis nicht »im Streit leben« zu müssen oder auch einfach, um die Kautionsrückerstattung nicht zu gefährden.

Vorsicht vor Verzichtserklärung

Leider wird jedoch der Wohnungsrückgabetermin von manchen Vermietern bzw. Hausverwaltern dazu genutzt, eine zuvor nicht thematisierte und über die eigentliche Rückstellung hinausgehende rechtliche Erklärung vom Mieter zu erlangen, dass aus dem Mietverhältnis keine Forderungen mehr gestellt werden können.

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