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Tipps für die Wohnungsrückgabe (c) AdobeStock

Achtung bei der Wohnungsübergabe!

Wohnungsübergabe: Diese Fallen sollten Sie vermeiden

Die Wohnung muss so zurückgegeben werden, wie sie angemietet wurde – aber was genau bedeutet das? Gewöhnliche Abnützungsspuren muss der Vermieter akzeptieren, und der Mieter ist nicht verpflichtet, sie zu beheben. Doch was zählt als "gewöhnliche Abnützung"?

Schatten, Bohrlöcher und besenrein: Schatten um Möbel oder Bilderrahmen sind normal, ebenso Bohrlöcher für Regale. Die Wohnung muss leer geräumt und besenrein sein – sonst darf der Vermieter die Räumung von der Kaution abziehen. Wie Sie den Zustand richtig dokumentieren und warum Sie unbedingt einen Zeugen zur Begehung mitnehmen sollten, erfahren Sie hier.

Die Unterschriftsfalle: Höchste Vorsicht bei der Übergabe! Viele Vermieter legen Verzichtserklärungen vor, die es unmöglich machen, nachträglich noch Forderungen zu stellen – etwa eine Überprüfung der Miethöhe. Diese voreilige Unterschrift kann Sie teuer zu stehen kommen. Was Sie auf keinen Fall unterschreiben sollten, lesen Sie im vollständigen Artikel.

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