Vorschläge:
Voraussetzung ist die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG) und dass es sich um eine Richtwertmiete handelt. Da das MRG wenig Vorgaben zu den Zu- und Abschlägen macht, dient dieser Rechner nur als grobe Schätzhilfe.
Für Wohnungen, die größer als 130 Quadratmeter sind, kommt in den meisten Fällen der sogenannte "angemessene Mietzins" zur Anwendung. Eine Berechnung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Für Wohnungen der Kat. "D" kommt der Kategorie-Mietzins zur Anwendung. Mehr dazu: https://www.mietervereinigung.at/4893/Kategoriemiete
Mehrere Optionen möglich:
Gesamtmiete (inkl. BK und USt.) %value
Liegt die von Ihnen bezahlte Miete deutlich über dem Mietzinsrichtwert?Dann werden Sie jetzt Mitglied, und fordern Sie die überhöhte Differenz ein. Wir vertreten Sie gerne in diesen Belangen.