Umfrage zeigt Handlungsbedarf auf
Die große MVÖ-Umfrage untermauert, dass Wohnen vor allem im privaten Sektor zunehmend unleistbar wird. Ein Grund dafür ist, dass bereits bei der Mehrzahl aller privaten Mietverhältnisse das Mietrechtsgesetz (MRG) mit seinen ohnehin schwammigen Preisgrenzen nicht mehr zur Anwendung kommt, da der Geltungsbereich des Gesetzes auf einen längst vergangenen Errichtungszeitraum der Gebäude (1945!) abstellt. Dadurch wird der Anwendungsbereich des Gesetzes im Verhältnis zum Wohnungsangebot immer kleiner.
Ein zweiter Grund ist die rasante Zunahme der befristeten Mietverträge, die Mietern nicht nur wichtige Rechte nehmen, sondern auch die Wohnkosten in die Höhe treiben. Bei jedem Wohnungswechsel werden unter anderem Kosten für Umzug, Kaution, Provision, Ummeldung etc. fällig.
Zentrale Forderungen der Mietervereinigung
Konkrete Vorschläge, wie Wohnen wieder leistbar werden könnte, liegen seitens der Mietervereinigung seit langem auf dem Tisch. Zentrale Forderungen sind:
- Ein Mietrecht für alle mit klaren Mietzinsobergrenzen,
- eine Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten,
- sowie eine Senkung der Betriebs- und Kautionskosten.
Ein Mietrecht für alle
Der Anwendungsbereich des MRG soll auf alle Mietverhältnisse ausgedehnt werden.
Klare Mietzinsobergrenzen
Das Fehlen von klaren gesetzlichen Richtlinien für Zu- und Abschläge im Richtwertsystem hat zu einem Wildwuchs von Zuschlägen geführt, der selbst Fachleute vor Probleme stellt. Die MVÖ tritt daher für klare und nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen ein. In einem Zu- und Abschlagskatalog sollen die Zuschläge auf maximal 25% vom Richtwert gedeckelt werden.
Außerdem treten wir für die Abschaffung des Lagezuschlags ein, der nur die Infrastrukturleistungen der Gemeinde widerspiegelt, aber keinen persönlichen Leistungseinsatz des Liegenschaftseigentümers.
Um die Teuerungsspirale im Bereich der Mieten anzuhalten, soll die automatische Valorisierung gestoppt werden.
Für alte Möbel, deren wirtschaftliche Lebensdauer überschritten ist, soll keine Möbelmiete mehr verrechnet werden dürfen.
Einschränkung der Befristungsmöglichkeiten
Gesichertes und leistbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung, um am sozialen Leben einer Gesellschaft teilhaben zu können. Befristungen bedeuten nicht nur Unsicherheit für die Mieter, sondern steigern außerdem die Gesamtwohnkosten. Die MVÖ fordert eine Mindestvertragsdauer von 5 Jahren. Außerdem soll der Befristungsabschlag mindestens 50 Prozent betragen und Mieter sollen jederzeit kündigen können.
Betriebskosten senken
Jahr für Jahr werden den Mietern Kosten, die eigentlich der Hauseigentümer zu tragen hätte, weiterverrechnet. Grundsteuer, Versicherungsprämien und Verwaltungshonorar sollen aus dem Betriebskostenkatalog entfernt werden.
Maklerprovision für Mieter abschaffen
Der Abschluss eines Mietvertrages kommt Mieter teuer. Maklerprovisionen erhöhen die tatsächlichen Wohnkosten. Die MVÖ tritt dafür ein, dass ein Makler vom Auftraggeber (in der Regel ist das der Vermieter) bezahlt wird.
Das Justizministerium hat vor kurzem einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der das Bestellerprinzip in Österreich verankern soll. Doch der Entwurf bietet in seiner Erstfassung Umgehungsmöglichkeiten. Die MVÖ hat deshalb in einer Stellungnahme Änderungen eingefordert.
Kautionskosten senken
Allein die Kaution verschlingt derzeit drei bis sechs Brutto- Monatsmieten. Kautionen sollen der Höhe nach mit maximal zwei Bruttomonatsmieten beschränkt werden.
Faire Rechtsdurchsetzung
Der Weg zum Recht darf nicht durch bürokratische und finanzielle Hürden versperrt sein. Die Durchsetzung sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Wohnrecht muss ohne Kostenrisiko im Außerstreitverfahren abgewickelt werden können.
Leerstandsabgabe
Durch lang leer stehende Wohnungen wird der verfügbare Wohnraum künstlich verknappt. Die MVÖ fordert, dass Leerstände nach sechs Monaten verpflichtend gemeldet werden müssen und eine Abgabe für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die unbegründet länger leer stehen.
Strafen bei Mietwucher
Im Normalfall werden Vergehen gegen Gesetze auch geahndet. Das Mietrecht soll hier keine Ausnahme darstellen. Derzeit gibt es für Vermieter, die überhöhte Mieten verlangen, außer einer drohenden Rückzahlung keine Konsequenzen. Die MVÖ fordert daher für vorsätzlich und wiederholt überhöhte Mieten Verwaltungsstrafen. Die eingehobenen Beträge sollen für sozialen Wohnbau zweckgebunden werden.
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