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Mietzinserhöhung und Indexanpassung 2023 (c) iStock
9. Juni 2023

Mietzinserhöhung und Indexanpassung 2023

Mit 1. Juli hat die Bundesregierung die Kategoriemieten erneut erhöht, bereits im April hatte sie die Richtwerte um 8,6 Prozent erhöht.

Die Richtwerte

Zuletzt geschah dies im April 2022. Die Richtwerte wurden mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz im März 1994 eingeführt und lösten die bis dahin geltenden Kategoriemieten in seither neu abgeschlossenen Verträgen ab.

Da die Richtwerte für jedes Bundesland verschieden sind, ergeben sich auch unterschiedliche Erhöhungen.

Wirksam ist diese Erhöhung dann, wenn eine wirksame Wertsicherungsklausel vereinbart wurde und im Vertrag eine Mietzinsvereinbarung nach § 16 MRG in Verbindung mit dem Richtwertgesetz vereinbart wurde.

Die neuen Richtwerte sind wirksam ab 1.4.2023, sofern ein neuer Vertragsabschluss ab 1.4.2023 erfolgt.

Die neuen Richtwerte:(in Klammer die bis 31. März 2023 wirksamen Richtwerte)
Burgenland6,09 (5,61) Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat
Kärnten7,81 (7,20) Euro
Niederösterreich6,85 (6,31) Euro
Oberösterreich7,23 (6,66) Euro
Salzburg9,22 (8,50) Euro
Steiermark9,21 (8,49) Euro
Tirol8,14 (7,50) Euro
Vorarlberg10,25 (9,44) Euro
Wien6,67 (6,15) Euro

Betroffen sind vor allem MieterInnen, die

1) in MRG- Altbauten (errichtet vor dem 1.7.1953) oder Gemeindebauwohnungen leben,
2) deren Vertrag nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden und
3) die einen Richtwertmietzins vereinbart haben.

Wie darf erhöht werden?

Wenn Sie bereits einen bestehenden Mietvertrag haben UND eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Miete erhöht wird.

Eine derartige Erhöhung kann frühestens mit 1.5.2023 wirksam werden.

Das Erhöhungsschreiben darf frühestens mit Wirksamwerden der neuen Richtwerte abgeschickt werden und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin bei dem Mieter/der Mieterin ankommen. Da seit 2013 der Fälligkeitstermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt worden ist,  verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungsschreibens an den Mieter.

Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich.

Kategorie-Mieten

Die Kategoriemieten sind im Jahr 2022 insgesamt drei Mal (!) erhöht worden; im April, im Juni und im November. Heuer wurden die Kategoriemieten im Juni erhöht.

Die Kategoriebeträge gelten für Mietverträge, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden. Sie werden laut Mietrechtsgesetz (MRG) erhöht, wenn die Teuerungsrate eine 5%-Schwelle überschreitet.

Die neuen Kategorie-Mietzinse ab 1. Juli 2023(in Klammer die bis 30. Juni 2023 wirksamen Kategorie-Werte)
Kategorie A4,47 (4,23) Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche und Monat
Kategorie B3,35 (3,18) Euro
Kategorie C2,23 (2,12) Euro
Kategorie D brauchbar2,23 (2,12) Euro
Kategorie D1,12 (1,06) Euro

Hier erfahren Sie mehr über Wertsicherungen, Indexanpassungen und Mietzinserhöhungen

Bild: iStock

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