Mit 1. April 2026 werden die Richtwerte und Kategoriemieten erhöht. Hier finden Sie alle Informationen zur Erhöhung.
Die Richtwerte
Die letzte Erhöhung der Richtwertmieten fand im April 2023 statt.
Da die Richtwerte für jedes Bundesland verschieden sind, ergeben sich auch unterschiedliche Erhöhungen.
Wirksam ist diese Erhöhung dann, wenn eine wirksame Wertsicherungsklausel vereinbart wurde und im Vertrag eine Mietzinsvereinbarung nach § 16 MRG in Verbindung mit dem Richtwertgesetz vereinbart wurde.
Die neuen Richtwerte sind wirksam ab 1.4.2026.
Bundesland
Richtwert (in Euro/m²)
Burgenland
6,15 €
Kärnten
7,89 €
Niederösterreich
6,92 €
Oberösterreich
7,30 €
Salzburg
9,31 €
Steiermark
9,30 €
Tirol
8,22 €
Vorarlberg
10,35 €
Wien
6,74 €
Betroffen sind vor allem MieterInnen, die
1) in MRG- Altbauten (errichtet vor dem 1.7.1953) oder Gemeindebauwohnungen leben, 2) deren Vertrag nach dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden und 3) die einen Richtwertmietzins vereinbart haben.
3) die einen Richtwertmietzins vereinbart haben.
Wie darf erhöht werden?
Wenn Sie bereits einen bestehenden Mietvertrag haben UND eine Wertsicherungsklausel vereinbart wurde, dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Miete erhöht wird.
Eine derartige Erhöhung kann frühestens mit 1.5.2026 wirksam werden.
Das Erhöhungsschreiben darf frühestens mit Wirksamwerden der neuen Richtwerte abgeschickt werden und muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin bei dem Mieter/der Mieterin ankommen. Da seit 2013 der Fälligkeitstermin für Mieten mit dem 5. des Monats festgelegt worden ist, verschiebt sich auch der Termin für das Einlangen des Erhöhungsschreibens an den Mieter.
Zu früh versandte Schreiben sind rechtsunwirksam. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Eine rückwirkende Erhöhung ist nicht möglich.
Kategorie-Mieten
Die Kategoriebeträge gelten für Mietverträge, die zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurden. Sie werden laut Mietrechtsgesetz (MRG) erhöht, wenn die Teuerungsrate eine 5%-Schwelle überschreitet.
Die letzte Anpassung des Kategoriemietzinses erfolgte im April 2026:
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