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Foto: istockphoto.com, Montage: MVÖ
5. Oktober 2026

Mieterschutz heißt auch Hitzeschutz

Fenster zu, Jalousien unten, Innenrollos auch, und trotzdem ist es schon am frühen Morgen kaum auszuhalten. Ein Pensionistenehepaar in einer Wohnung ohne Balkon, die Fenster nach Osten, behilft sich deshalb, wie die beiden schreiben, mit einem „Tag der offenen Tür“: Die Wohnungstür bleibt offen, damit wenigstens ein kleines Lüfterl durch die Wohnung zieht.

Es ist eine von vielen Zuschriften, die die Mietervereinigung nach ihrem Aufruf im Mitgliedermagazin erhalten hat, aus Altbauten und Genossenschaftsbauten, aus Wien und aus Graz. Der Internationale Mietertag, den die internationale Mieterunion IUT heuer jungen Menschen widmet, steht für ein Wohnen, das in jeder Lebensphase sicher ist. Dazu gehört eine Wohnung, die man auch im Sommer bewohnen kann.

Mitleid statt Hilfe
Selbst helfen können sich Mieterinnen und Mieter kaum. Außenbeschattung und Split-Klimagerät greifen in die Fassade ein und brauchen die Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Mieter alles selbst bezahlen. Fehlt sie, müssen sie vor Schlichtungsstelle oder Gericht nachweisen, dass der Einbau verkehrsüblich ist und einem wichtigen Interesse dient. Klimageräte mit Außeneinheit hält der Oberste Gerichtshof bisher nicht für verkehrsüblich.

Ein Mieter im dritten Stock eines Altbaus hat die Hitze mit Fotos dokumentiert und die Hausverwaltung damit konfrontiert. Das brachte ihm „viel Mitleid, allerdings keine Hilfestellung“, schreibt er. Eine Familie im Reihenhaus misst nachts im ersten Stock rund 31 Grad. „Wir hatten viele schlaflose Nächte“, schreibt sie.

Das Hitzeschutz-Paket
Die Mietervereinigung hat im August ein Hitzeschutz-Paket mit drei Änderungen im Mietrecht vorgelegt. Erstens sollen Außenbeschattung und Split-Klimagerät zu den privilegierten Arbeiten im Mietrechtsgesetz zählen. Damit entfallen die beiden Nachweise. Wie hoch die Hürden heute sind, schildert eine Mieterin aus einem Genossenschaftsbau: Für ein Klimagerät verlangt ihre Genossenschaft einen Plan, ein langes Formular und die schriftliche Zustimmung aller umliegenden Mieter. „In der Praxis macht das den Einbau für mich eigentlich unmöglich.“ Ihre Rollläden lässt sie oben, sonst sitze man „mitten im Sommer in einer finsteren Wohnung, nur um die Hitze etwas draußen zu halten“. Dass Beschattung allein oft nicht reicht, zeigt auch eine Mieterin aus Graz: Ihr Vermieter hat Außenjalousien bewilligt und sogar bezahlt. Trotzdem hatte sie auch heuer Nächte mit 27 Grad und mehr.

Zweitens soll, wer auf eigene Kosten ein Klimagerät oder eine Außenbeschattung einbaut, beim Auszug eine Ablöse bekommen, wie sie das Gesetz für Bad, Heizung und Therme schon kennt. Heute gibt es dafür keinen Ersatz. Das Pensionistenehepaar müsste seine alten, vom Vormieter übernommenen Außenjalousien tauschen, doch neue wären eine "große finanzielle Belastung“.

Drittens soll die Miete sinken, wenn die Wohnung im Sommer überhitzt, so wie bei einem Heizungsausfall im Winter. Denn Miete ist ein Preis für eine Wohnung, die man bewohnen kann. Das Ehepaar schreibt, der hohe Preis seiner Wohnung sei „schon längst nicht mehr gerechtfertigt“. Und der Mieter aus dem dritten Stock fragt, warum der Mieter dieses Risiko tragen soll. Die Antwort der Mietervereinigung: Er soll es nicht allein tragen.

Angekündigt ist nicht beschlossen
Anfang August, einen Tag nach dem Hitzerekord von über 41 Grad in Wien-Stammersdorf, kündigte die Bundesregierung an, den Einbau von Klimageräten und Außenbeschattung zu erleichtern. Ein Gesetzesentwurf sollte bis zum Herbst vorliegen. Es gibt ihn bis heute nicht, und es gilt weiter das alte Recht. Die Familie im Reihenhaus hat Ende August um Zustimmung für ein Split-Klimagerät angesucht. Im September kam die Absage.

Und selbst wenn der Entwurf kommt: Eine Erleichterung beim Einbau allein bleibt Stückwerk. Wer auf eigene Kosten einbaut und beim Auszug nichts ersetzt bekommt, kann sein Gerät nur abmontieren oder zurücklassen. Hitzeschutz braucht deshalb das ganze Paket: Mieterinnen und Mieter müssen Beschattung und Klimagerät leichter einbauen dürfen und ihre Investition beim Auszug abgelöst bekommen. Und wo eine Wohnung im Sommer überhitzt, muss die Miete sinken.

Der nächste Sommer beginnt jetzt
Ein Gesetz braucht Begutachtung und Beschlüsse in Nationalrat und Bundesrat, danach brauchen Mieterinnen und Mieter Zeit für Zustimmung, Angebote und Montage. Wer im Juni ein Klimagerät will, muss im Frühjahr wissen, dass er es darf. Eine Mieterin aus dem 9. Bezirk schreibt, man fürchte sich schon im Winter vor dem nächsten Sommer.

„Die Regierung hat im August Hilfe versprochen. Damit sie im nächsten Sommer ankommt, muss der Entwurf jetzt auf den Tisch“, sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. „Niemand darf im nächsten Sommer ohnmächtig gegenüber der Hitze bleiben.“