Es ist so weit. Die Vergebührung von (Wohnungs-)Mietverträgen ist endlich Geschichte. Am Freitag (10. November) wurde die entsprechende Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weil im Gesetz kein anderer Zeitpunkt bestimmt wurde, tritt die neue Rechtslage damit ab 11. November (dem Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt) in Kraft.
Der Nationalrat hatte in der letzten Sitzung vor der Wahl für das Aus der Mietvertragsgebühr gestimmt, noch im Oktober unterstützte auch im Bundesrat eine breite Mehrheit aus SPÖ, FPÖ und Grünen die entsprechenden Änderungen im Gebührengesetz. Damit war es nicht mehr die Frage ob, sondern nur noch wann die Gebühr fällt.
Mit dem Aus für die seit den Zeiten Maria Theresias eingehobene Gebühr wurde eine langjährige Forderung der Mietervereinigung erfüllt. MieterInnen sparen sich somit beim Abschluss eines Mietvertrages unnötige Kosten. Schätzungen zufolge zahlten MieterInnen pro Jahr etwa 50 Millionen Euro ans Finanzamt.
Bei unbefristeten Mietverträgen betrug die Mietvertragsgebühr 1% der dreifachen Jahresbruttomiete. So waren beispielsweise bei einem Mietzins von 750 Euro im Monat einmalig 270 Euro Vertragsgebühr an das Finanzamt abzuführen.
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