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Österreich, Recht 15.11.2016

Rückstellung der Wohnung richtig gemacht!

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Für viele Mieter ist die Rückstellung der Wohnung eine oft große Herausforderung und schwer überwindbare Hürde. Mit der Beachtung ein paar kleiner Hinweise kann diese aber trotzdem gut gemeistert werden.

 

Zunächst ist zu beachten, dass laut Gesetz die Wohnung wie angemietet, abzüglich der gewöhnlichen Abnutzung, zurück gestellt werden muss.

 

Um diesen Zustand im Rückgabezeitpunkt zu dokumentieren, empfiehlt sich die Anfertigung eines Übergabeprotokolls (ein Musterprotokoll finden Sie hier). Außerdem ist stets zu empfehlen, die Übergabe nicht allein zu erledigen, sondern sich von einer Person Ihres Vertrauens, sei es ein Familienmitglied oder ein guter Freund, begleiten zu lassen. Dies kann helfen um bei nachträglichen Streitigkeiten einen Zeugen an Ihrer Seite haben. Den Zustand der Wohnung sollten Sie mit Fotos dokumentieren.

 

Viele Vermieter legen den ausziehenden Mietern eigene Rückgabeprotokolle vor. Diese können jedoch Stolpersteine enthalten. Oft enthalten sie Verzichtsklauseln, die es Ihnen erschweren oder gar unmöglich machen, Ansprüche gegen den Vermieter durchzusetzen. Seien Sie daher vorsichtig mit Unterschriften. Sie können zu keiner Unterschrift gezwungen werden. Im Zweifel lieber nicht unterschreiben! Das wird den Vermieter zwar nicht freuen, sichert Ihnen aber ihre Rechte!

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