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Österreich, Recht, Rechtsprechung, Wien 16.11.2016

Verfassungsgerichtshof verhindert Aushöhlung des Mietrechts

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Eine Torpedierung des Mietrechts durch mehrere Vermieter konnte verhindert werden. Der Verfassungsgerichtshof hat ihre Anträge auf Überprüfung der Verfassungskonformität  einzelner Bestimmungen abgewiesen.

 

„In mehreren Mietzinsüberprüfungsverfahren, die wir als Mietervereinigung für unsere Mitglieder geführt haben, haben die Vermieter die Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Mietrechts- und des Richtwertgesetzes behauptet und deren Aufhebung beim Verfassungsgerichtshof beantragt“, sagt Mag.a Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien. „Folge einer Aufhebung wäre eine gänzliche Aushöhlung mietrechtlicher Schutzbestimmungen gewesen! Wir freuen uns über diese Entscheidung im Sinne der Mieterinnen und Mieter.“

 

Kein Lagezuschlag in Gründerzeitvierteln

 

Die Vermieter wollen die Regelung der Miethöhen durch den freien Markt. In Altbauten gibt es mit dem Richtwertmietzins Beschränkungen der Miethöhe. Für besondere Lagen darf zusätzlich ein Lagezuschlag vereinbart werden. Nicht so in „Gründerzeitvierteln“. Das wird auch nach der abweisenden Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof so bleiben. „Die Vermieter suchen nach Möglichkeiten, noch zusätzlich Geld aus ihren Mietern herauszuholen“, so Hanel-Torsch. „Dabei machen sie sich mit dem Lagezuschlag Investitionen der öffentlichen Hand zunutze, für die ohnehin schon die Steuerzahler bezahlt haben!“ Der Lagezuschlag müsse dringend abgeschafft werden. „Es ist nicht einzusehen, warum die Vermieter davon profitieren sollen, wenn die Stadt für eine gute Infrastruktur sorgt!“

 

Befristungsabschlag von 25% bleibt

 

Befristete Mietverträge stellen heutzutage leider den Regelfall  dar. Mieter müssen alle paar Jahre bangen, ob sie in der Wohnung bleiben dürfen, die sie die letzten Jahre bewohnt haben. Oft haben sie auch noch beträchtliche Investitionen getätigt. „Der Befristungsabschlag stellt einen schwachen, aber immerhin doch einen finanziellen Ausgleich für die befristete Mietdauer dar“, so Hanel-Torsch. „Wir sind froh, dass der Verfassungsgerichtshof auch diesen Antrag abgewiesen hat, auch wenn wir uns politisch natürlich weitergehende Maßnahmen wie eine gänzliche Abschaffung von befristeten Mietverträgen wünschen!“
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