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Österreich, Politik, Recht 08.05.2019

Geplante WGG-Novelle: Das sagt die Mietervereinigung

  • Wohnbau; Foto: ah_fotobox/istockphoto.com

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und hat einen Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt. Die Experten der Mietervereinigung (MVÖ) haben sich den Entwurf im Detail angesehen und eine Stellungnahme verfasst.

 

Aus Sicht der MVÖ verfehlt die geplante Novelle das Ziel, leistbares Wohnen für eine breite Bevölkerungsschicht auch in Zukunft sicherzustellen, weil preisgeschützter Wohnraum auf Dauer dem Mietwohnungsmarkt entzogen wird. Einige der geplanten Maßnahmen führen gar zu einer Verteuerung für die Nutzungsberechtigten.

 

Kaufoption der Wohnung
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass - statt wie bisher nach 10 Jahren - Mieter künftig bereits nach 5 Jahren das Recht besitzen, die Wohnung zu kaufen. Innerhalb des Zeitraums von 5 bis 20 Jahren muss die gemeinnützige Bauvereinigung dem Mieter die Wohnung zumindest dreimal zum Kauf anbieten.

 

Die MVÖ sieht die Eigentumsoption generell kritisch, weil es nach dem Erwerb weder bisher, noch nach der geplanten Neuregelung eine dauerhafte Deckelung der Miete im Falle einer Weitervermietung gibt.

 

Im vorliegenden Entwurf soll für die Dauer von 15 Jahren nach Eigentumserwerb ein beschränkter Mietzins (Richtwert) zur Anwendung gelangen. Durch die Aufhebung des Preisschutzes nach 15 Jahren ab Erwerb des Wohnungseigentums wird dem Markt preisgeschützter Wohnraum entzogen, für den zunächst in großem Ausmaß öffentliche Förderungsgelder aufgewendet wurden. Dadurch wird das Prinzip, dass eine Inanspruchnahme von öffentlichen Förderungsgeldern für die Errichtung/Sanierung von Wohnraum dazu führt, dass diese Objekte im Interesse der Allgemeinheit einem Preisschutz unterliegen, weiter ausgehöhlt.

 

Mietzinserhöhungen
Eine Verschlechterung für Mieter versteckt sich nach Ansicht der MVÖ in der geplanten Änderung des §14 Abs 1, in dem nun die Anwendbarkeit des Konsumentenschutzgesetzes ausgeschlossen wird. Dadurch verlieren Mieter den Schutz vor unvorhergesehenen Mietzinserhöhungen. Die Mieter müssten künftig auch all jene Mieterhöhungen tragen, die ihnen im Vertrag gar nicht oder nur sehr unklar mitgeteilt wurden; und auch dann, wenn sie sachlich nicht gerechtfertigt sind.

 

Grundmiete
Durch die geplante Neuregelung, dass ein Absenken auf die „Grundmiete“ erst erfolgen soll, wenn eine Refinanzierung auch der eigenmittelfinanzierten Instandhaltungsvorlagen erfolgt ist wird dazu führen, dass gemeinnützige Bauvereinigungen erst Jahre nach Auslaufen der Finanzierungskomponenten auf die „Auslaufannuität“ absenken werden. Die geplante Regelung würde eine Mehrbelastung für die Nutzungsberechtigten bedeuten, da die günstige „Grundmiete“ erst viel später als derzeit erreicht werden würde.

 

MVÖ-Stellungnahme zum Download
Die MVÖ hat zu einigen weiteren geplanten Änderungen kritische Anmerkungen verfasst. Im Detail: Stellungnahme der MVÖ zur geplanten WGG-Novelle (PDF).

 

 

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