Mietvertragsabschluss

Mietvertragsabschluss

Auch wenn der Abschluss eines Mietvertrags, sowie des vorangegangen Mietanbots die wenigste Zeit Ihrer Wohnungssuche einnimmt, sind beides die wichtigsten Elemente dessen, was den Wohnkreislauf ausmacht.

Mietervereinigung-Mietvertragsabschluss-Oesterreich.png

Lieber Sie investieren am Anfang mehr Zeit in die sorgfältige Mietvertragsprüfung z.B. in der Rechtsberatung der Mietervereinigung Österreichs, als zu einem späteren Zeitpunkt eine böse Überraschung zu erleben.

 

Worauf ist beim Mietvertragsabschluss in Österreich zu achten?

 

Da die Wohnungssuche oft langwierig, arbeitsintensiv und auch emotional anstrengend ist, sind viele Mieter froh, wenn sie die richtige Wohnung endlich gefunden haben und unterschreiben dann einfach den vom Immobilienmakler oder Vermieter vorgelegten Mietvertrag. Viele glauben oft auch, dass sie gar keine andere Wahl haben, als den vorliegenden Mietvertrag zu unterschreiben.


Bitte bedenken Sie beim Abschluss eines Mietvertrages:

Mit der Unterzeichnung eines Mietvertrages akzeptieren Sie als MieterIn eine konkrete Wohnung zu bestimmten Bedingungen anzumieten. Unsere Praxis zeigt, dass es beim Abschluss eines Mietvertrags in Österreich besser ist vorsichtig zu sein, als die Nachsicht zu haben. Wir, die Mietervereinigung Österreichs, sind zwar sehr erfolgreich im Zurückholen zu unrecht gezahlter Beiträge (siehe unsere Erfolge), doch ist es für Sie i.d.R. besser präventiv vorzugehen und vor Abschluss die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Der Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist eine mündliche, schriftliche oder stillschweigende Vereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Mieter über ein bestimmtes Mietobjekt zu einem bestimmten Mietzins. Die überwiegende Anzahl der Mietwohnungen in Österreich unterliegen dem Mietrechtsgesetz, also für viele Häuser, die noch vor dem 2. Weltkrieg erbaut worden sind.


Der Vorteil einer solchen mietengeschützten Wohnung in Österreich liegt darin, dass es für Sie als MieterIn in vielen Bereichen einfach einen besseren Schutz diesbezüglich gibt (Mietzinsbildung, Betriebskosten, Erhaltung, Ablösen etc.).

 

Fragen Sie daher immer, ob das MRG für die zu mietende Wohnung gilt und wann das Haus erbaut wurde. Wenn möglich, halten dies auch im Mietvertrag schriftlich fest.


Prüfen Sie dabei immer, ob es sich um einen Hauptmietvertrag oder um einen Untermietvertrag handelt.

 


Dauer des Vertrags

Überlegen Sie vor Ihrer Mietvertragsunterschrift auch, wie lange Sie in der Wohnung leben wollen und ob ein befristeter oder ein unbefristeter Mietvertrag attraktiver für Sie ist.

 

Befristet ist ein Mietverhältnis immer dann, wenn schon bei Mietvertragsabschluss das Ende der Mietdauer bestimmt ist und auch schriftlich angeführt wird, wie etwa: „Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2013 und endet am 31.12.2016.“

 

Bei mietengeschützten MRG-Wohnungen, egal, ob es sich um einen Haupt- oder Untermietvertrag in Österreich handelt, muss seit 30.6.2000 ein befristeter Mietvertrag jedenfalls eine gesetzlich zwingende Mindestdauer von 3 Jahren haben.


Wer soll den Mietvertrag unterschreiben – wer soll Mieter werden?

Wer den Mietvertrag unterzeichnet, der wird auch Mieter.

 

Alleiniger Mieter
Sie können alleine Mieter werden, dann aber haften Sie auch alleine für die Mietzinse und sonstigen Forderungen des Vermieters.


Wohngemeinschaften
Insbesondere Jugendliche oder Studierende, die auf der Suche nach der ersten eigenen Wohnung sind, überlegen oft eine Wohngemeinschaft zu bilden.
In einer Wohngemeinschaft erklären sich mehrere Personen bereit, gemeinsam, formlos und freiwillig miteinander in einer Wohnung zu wohnen, wobei allgemeine Räume wie WC, Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden und meistens jeder Person ein eigener Raum für ihre Privatsphäre zur Verfügung gestellt wird. Eine Wohngemeinschaft kann dadurch begründet werden, dass mehrere miteinander einen Mietvertrag abschließen oder eine Person Mieter wird und alle anderen Untermieter sind.


Mitmieter
Es können auch mehrere Personen gleichberechtigte Mitmieter werden. Diese Personen haften dann solidarisch für die Miete. Alle Mitunterzeichner des Mietvertrags haben die gleichen Rechte und Pflichten, was aber auch bedeutet, dass sie gegebenenfalls auch alleine für den gesamten Mietzins geradestehen müssen.


Wenn Sie sich entscheiden, gemeinsam mit einer zweiten Person (z. B. Lebensgefährte, Freund, Ehepartner) einen Mietvertrag abzuschließen, bedenken Sie, dass Sie immer nur gemeinschaftlich handeln und auch nur gemeinsam den Mietvertrag kündigen können. Ein Mitmieter kann daher nur mit Zustimmung des anderen Mitmieters und des Vermieters wieder aus einem Mietvertrag aussteigen. Kommt keine Einigung zustande, haften Sie ansonsten auch nach deinem Auszug weiter für Mietzinsrückstände.


WG mit Haupt- und Untermietern

Meistens schließt eine Person den Hauptmietvertrag ab und vermietet dann an die anderen WG- Mitglieder weiter. Halten Sie schriftlich im Mietvertrag fest, dass mehrere Personen einziehen werden. Bedenken Sie, dass Sie als Hauptmieter nach außen hin gegenüber Ihrem Vermieter für alle Forderungen (Mietzinszahlungen etc.) haften aber auch gegenüber den anderen Mietern als Vermieter auftreten und diese daraus selbst auch Rechte ableiten können.

 

Nun sind wir am Ende des ersten Abschnitts des Wohnungskreislaufs der Wohnungssuche. Wie schon Eingangs geschrieben ist der Mietvertragsabschluss der für unsere Arbeit bedeutsamste Abschnitt, da Sie hier die juristischen Weichen für die Zukunft, dem Wohnen an sich und wahrscheinlich späterer wieder Auflösung/Kündigung des Mietvertrages stellen.

 

In unserer Praxis spiegelt sich der Reiseabschnitt des Wohnens vor allem durch Streitigkeiten bei Betriebskosten und Erhaltungs- bzw. instandhaltungsrelevanten Themen wieder.

 

Kontaktieren Sie uns, für Rechtsberatungs- und Rechtsvertretungsangelegenheiten. Ihr leistbares und sicheres Wohnen in Österreich ist unser Anliegen.

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
Datenschutzerklärung      Kontakt & Impressum
NACH OBEN