Erhaltung oder Wartung

Erhaltung und Instandhaltung

Aufgrund der zersplitterten Rechtslage ist es grundsätzlich schwierig pauschale Aussagen darüber zu treffen, welche Erhaltungspflichten der Wohnung Sie als MieterIn treffen.

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Meist stellt sich die Frage nach Rechten und Pflichten bei der Instandhaltung Ihrer Wohnung, wenn Sie etwas am Objekt verändern wollen, Beschädigungen in der Wohnung auftreten, die Therme zu warten ist, Schimmel in der Wohnung auftritt oder Abnutzungen offenbar werden, bei denen Sie sich fragen, wer die Kosten für die Instandsetzung der Wohnung zu tragen hat.

 

Die wichtigste Frage in der Rechtssprechung: Unterliegt die Wohnung dem Mietrechtsgesetz (MRG)?

 

Wenn nicht, dann regelt der Mietvertrag Ihre Instand- und Erhaltungspflichten. Sind Sie aber gleichzeitig VerbraucherIn, dann ist eine allgemeine Überwälzung der Instandhaltung auf Sie unwirksam. Im Altbau (Faustregel: erbaut vor dem 1.7.53) sind Vermieter nur dann für die Erhaltung im Inneren zuständig, wenn eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung vorliegt, wie eine OGH-Entscheidung besagt.

 

Sie sehen, die Frage der Erhaltungspflichten ist sehr verwirrend für Nichtfachleute. Wir empfehlen daher Ihren speziellen Fall durch unsere Rechtsberatung prüfen zu lassen und wenden uns praktischen Fragen zu:

 

1. Wie wird Abnützung definiert?

Die Antwort finden Sie unter Wohnungsrückgabe

 

2. Wer ist für die Erhaltung allgemeiner Hausteile zuständig?

Der Hauseigentümer ist verpflichtet, das Gebäude in brauchbarem, ortsüblichem Zustand zu erhalten und dafür zu sorgen, dass die Mieter ihre Mietrechte ungestört ausüben können. Dazu gehören die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses sowie ernste Schäden in den Wohnungen bzw. die Abwendung von Gesundheitsgefährdungen. Wenn ein Vermieter seiner Erhaltungspflicht nicht nachkommt, kann im Bereich des Mietrechtsgesetzes jeder Mieter durch einen Antrag bei der Schlichtungsstelle die Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten erzwingen.

 

3. Welche Pflichten gibt es bei der Instandhaltung der Wandfarbe?

Die Antwort finden Sie unter Wohnungsrückgabe

 

4. Wann liegt ein Baumangel vor?

Ein Baumangel liegt vor, wenn gegen die Erhaltungsvorschriften der Bauordnung verstoßen wird. Je nach Grad des Mangels wird auf so einen Schaden mit einem Bauauftrag oder mit einer Ersatzvornahme reagiert. Manchmal ist eine Anzeige schneller und effektiver als ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder Gericht - Allerdings setzt dies ein öffentliches Interesse an der Behebung voraus, der Schaden muss daher zB gefährlich für die Allgemeinheit sein, besipielsweise ein Fenster ist schon so morsch, das es herabzustürzen droht.

 

5. Wem obliegt die Erhaltung der Bodenbeläge?

Die Antwort finden Sie unter Wohnungsrückgabe

 

6. Wem obliegt die Erhaltung von Einrichtungsgegenständen?

Ähnlich wie bei der Wartung und Instandhaltung von Thermen ist derzeit keine allgemeingültige Aussage zum Erhalt von Einrichtungsgegenständen treffen. Bitte lesen Sie dazu den Bereich Thermen und sprechen Sie uns auf Ihren konkreten Fall im Rahmen der Rechtsberatung für Mitglieder der MVÖ an.

 

7. Was sind die Instandhaltungspflichten des Vermieters

Die Antwort finden Sie unter Erhaltungspflichten des Vermieters

 

8. Wer hat die Erhaltungspflicht bei einem kaputten Fenster?

Die Antwort finden Sie unter Fenster kaputt - Wer zahlt?

 

9. Wie sieht die Instandhaltungspflicht bei Gebrechen aus?

Gebrechen sind Schäden an der Haussubstanz. Dies können Wasserrohrbrüche, Gasbrüche oder Strombrüche sein. Normalerweise hat der Vermieter die Erhaltungspflicht. Dazu ein Abstecher zu den kleinen Katastrophen der Wasser-, Gas- und Stromsschäden. Hier finden Sie auch Antworten über die Möglichkeit von Schadensersatz und Mietminderung.

 

10. Wer hat die Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen?

Da Sie auf der Reise durch den Wohnkreislauf unter den Betriebskosten schon sehen konnten, dass eine Gemeinschaftsanlage zu den Hauskosten gehört, ist klar, dass die Instandhaltungspflicht i.d.R. bei Ihrem Vermieter liegt. Für den Fall, dass andere Mieter Ihrer Nutzung zustimmen müssen, ist es eine sog. "Sondergemeinschaftsanlage" deren Erhaltungpflichten durch eine gesonderte Vereinbarung geregelt sind.

 

11. Was für Bestimmungen sind bei Gesundheitsgefährdung wirksam?

Seit 1.10.2006 zählt im MRG und WGG auch die Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen zur Erhaltungspflicht Ihres Vermieters. Die Voraussetzung für die Instandhaltungspflicht des Vermieters ist, dass es sich um eine erhebliche Gefährdung handelt. Bitte nehmen Sie es nicht persönlich, aber der Gestzgeber sieht z.Bsp. eine Allergie nicht als erheblich an. Anwendungsfälle sind neben dem Schimmel, Asbest, Bleirohren, elektrische Leitungen, die zwar für den Menschen gefährlich sind, aber keine Brandgefahr auslösen und ähnliches mehr.


Im Anwendungsfall müssen Sie allerdings beweisen, dass diese Gefährdung vorliegt, d.h. in der Regel wird ein Sachverständigengutachten notwendig sein. Als Mitglied sollten Sie uns in diesem Fall unbedingt ansprechen.

 

12. Wer trägt die Erhaltungspflicht bei Heizthermen?

Ausführliche Inhalte zur Wartung und Instandhaltung von Thermen

 

Für weitere Fragen stehen wir unseren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Verfügung. Allgemeine Fragen können Sie auf unserer Facebookseite stellen oder auch an unseren Twitteraccount schreiben.

 

 

 

 

 

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