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International 09.03.2023

IUT: 11 Forderungen an den »Green Deal« der EU

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Der Internationale Mieterbund (IUT) – dessen Gründungs- und Vorstandsmitglied die Mietervereinigung Österreichs ist – hat einen Forderungskatalog ausgearbeitet, um den »Green Deal« der Europäischen Union sozial gerecht zu gestalten.

 

  1. Strategie
    Der »Green Deal« sollte mit einer Wachstumsstrategie kombiniert werden, die darauf abzielt, die EU in eine faire und erfolgreiche Gesellschaft zu verwandeln. Die Maßnahmen müssen die Entwicklung hin zu einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft unterstützen. Andernfalls müssen die Bürger doppelt zahlen.
     
  2. Wohnkosten-Neutralität
    Da Renovierungskosten in den meisten europäischen Mitgliedsstaaten auf die Mieter umgelegt werden können, trägt Renovierung oft zur Verdrängung von Bewohnern und zur Gentrifizierung ganzer Viertel bei.Mieterhöhungen müssen vollständig durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden. Wohnkosten-Neutralität verhindert »Renovictions« (Verdrängungen durch Renovierungen).
     
  3. Öffentliche Mittel
    für die energieeffiziente Renovierung von Sozial- und Genossenschaftswohnungen sind im Vergleich zu den Anreizen für Privatwohnungen unzureichend. Dies trägt zur weiteren Schwächung von Mietern mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei und verschärft deren Energiearmut. Die öffentliche Finanzierung sollte auf bezahlbare Sozial- und Genossenschaftswohnungen konzentriert werden.
     
  4. Mietobergrenzen
    Öffentliche Fördermittel für die Renovierung von privaten Mietwohnungen sollten mit Mietobergrenzen kombiniert werden, um eine Kapitalisierung der Fördermittel zu verhindern.
     
  5. Mieter-Mitbestimmung
    sollte bei der Entscheidung über den Standard und die Kosten der Renovierung obligatorisch sein. Öffentliche Finanzierung sollte nur für Projekte gewährt werden, bei denen eine umfassende Beteiligung der Mieter gewährleistet ist.
 
  1. Anreize für Vermieter
    Im Mietwohnungssektor hat Energiebesteuerung kaum Lenkungswirkungen. Mieter haben nicht die Möglichkeit, bei steigenden Energiepreisen Energiesparinvestitionen zu tätigen. Dies kann nur der Eigentümer, den aber die steigenden Energiekosten nicht belasten, da er sie an die Mieter weitergeben kann. Aus diesem Grund brauchen wir gesetzlich geregelte positive und/oder negative Anreize, die sich an die Vermieter richten. Zum Beispiel ein Verbot von Mieterhöhungen für Wohnungen, die nicht einem Mindeststandard für Energieeffizienz entsprechen.
 
  1. Klimawohngeld
    Die Besteuerung der Energie trifft verletzliche Haushalte am härtesten, da diese meist in weniger energieeffizienten Gebäuden leben. Eine mögliche Gegenmaßnahme ist die Umverteilung dieser Steuern auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen durch ein Klimawohngeld und die Kopplung öffentlicher EU-Fördermittel an die Existenz dieser Wohngeld-Zulagen.
     
  2. Subsidiarität
    Die EU-Mitgliedstaaten können sich auf Klimaziele einigen – aber die Mittel zur Erreichung dieser Ziele sollten auf lokaler Ebene ergriffen werden.
     
  3. Messung der Energieeffizienz
    Die Messung sollte in kWh/m² erfolgen, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
     
  4. Kreislaufwirtschaft
    Sorgfältige Planung der anstehenden Renovierungswelle wird die negativen ökologischen Effekte verkleinern. CO2-arme und nachhaltige Baustandards müssen eingehalten werden. Die Verwendung erneuerbarer Energien und Materialien, die frei von schädlichen Chemikalien und Stoffen sind, sollte festgelegt werden.
     
  5. Die Entkarbonisierung
    sollte gebiets- und nicht nur gebäudebezogen vorgenommen werden. Die Verbesserung lokaler Energiesysteme, Erschließung lokaler Energieressourcen und Emissionsreduzierung auf lokaler Ebene sowie die Förderung von »Prosumer«-Modellen wie Mieterstrom, können den Weg zu grünen Vierteln weisen, in denen sicheres und bezahlbares Wohnen und die Gesundheit der Bewohner im Vordergrund stehen.
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