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Österreich, Wien 09.12.2019

Abriss-Krimi: MVÖ erkämpft weiteren Erfolg für Mieter

  • Haus Radetzkystraße im Februar 2019; Foto: MVÖ

Nächster großer (Teil-)Erfolg für die von der Mietervereinigung vertretenen Mieter in der Radetzkystraße beim Kampf gegen den Abriss des Hauses: das Landesgericht Wien bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, wonach der Eigentümer das Dach wiederherstellen und die Fenster wieder einbauen muss. Einen Haken hat die Sache derzeit noch: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Die Vorgeschichte: Obwohl in dem Haus in der Wiener Radetzkystraße noch acht Mieter mit aufrechten Mietverträgen wohnten, ließ der Eigentümer im Juni 2018 Abbrucharbeiten beginnen. Das Dach sowie ein Teil der obersten Etage wurden abgetragen. Kurz darauf stoppte die Baupolizei die Arbeiten.

 

Die Mietervereinigung (MVÖ) bot, unterstützt von Mieterhilfe und Rechtshilfefonds der Stadt Wien, den vom Teilabriss überrumpelten Mietern rasche rechtliche Hilfe an. Seither beschäftigt der Fall die Gerichte – und steht nun kurz vor einem für die Mieter erfolgreichen Abschluss. Das Landesgericht Wien hat den Rekurs des Eigentümers am 22. November 2019 abgelehnt und damit die Entscheidung des Erstgerichts vom 18. Juni dieses Jahres bestätigt. Nun muss der Eigentümer innerhalb einer Frist von 8 Monaten das Dach wiederherstellen und die in den leerstehenden Wohnungen herausgerissenen Fenster wieder einsetzen. Die Frist für diese Maßnahmen beginnt mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils zu laufen.

 

Noch sei das Urteil aber nicht rechtskräftig, ergänzt die MVÖ Meldungen Dritter. „Der Eigentümer kann gegen die Entscheidung des Landesgerichts einen außerordentlichen Revisionsrekurs beim Obersten Gerichtshof einbringen“, erklärt MVÖ-Teamleiter Andreas Pöschko, der die Mieter im Verfahren vertritt.

 

Wie geht es jetzt weiter?
Die 8-Monats-Frist beginnt ab Rechtskraft der Entscheidung zu laufen. Was geschieht, wenn der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht entsprechend handelt? Pöschko: „Dann müssten wir einen Antrag aus Zwangsverwaltung einbringen, um die Maßnahmen zwangsweise umsetzen zu lassen.“

 

„Der Fall Radetzkystraße war rechtliches Neuland. Zum ersten Mal wurde hier versucht, ein bewohntes Haus abzureißen“, erklärt Elke Hanel-Torsch, Landesvorsitzende der MVÖ Wien. „Wir wollten den betroffenen Mietern ganz konkret zur Seite stehen. Darüber hinaus war es uns wichtig, den Fall rechtlich ausleuchten zu lassen und damit ähnlichen Vorgehensweisen einen Riegel vorzuschieben“, sagt Hanel-Torsch.

 

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