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Europa, International, Wien 07.05.2018

Airbnb verschärft Mangel an leistbarem Wohnraum

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Die Flatsharing-Plattform Airbnb bietet weltweit mittlerweile über fünf Millionen Wohnungsinserate in 81.000 Städten an, wie die Tageszeitung „Der Standard“ online berichtet. Viele Wohnungen, die auf dem Online-Marktplatz angeboten werden, sind dauerhafte Touristenunterkünfte – was in den Städten den Mangel an leistbarem Wohnraum verschärft und die Mieten steigen lässt.

 

Großstädte reagieren
Großstädte wie Barcelona, Berlin und Paris versuchen gegen Massenanbieter von Airbnb-Apartments vorzugehen – auch Wien reagiert auf die um sich greifende kurzfristige Vermietung.

 

In Barcelona sind nur noch Angebote erlaubt, die zuvor bei der Tourismusbehörde registriert wurden. In Paris sind seit dem Vorjahr Kurzzeitvermietungen auf maximal 120 Tage im Jahr beschränkt. Auch in Prag wird über eine Beschränkung auf 90 bzw. 120 Tage debattiert. In Berlin gilt bereits seit 2014 ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot: Wohnungen dürfen nur mit Genehmigung des Bezirks an Touristen weitervermietet werden. Das zeitweise Vermieten der eigenen Wohnung ist zwar möglich, Zweit- bzw. Nebenwohnungen dürfen allerdings höchstens 90 Tage im Jahr vermietet werden.

 

Wien: Kurzzeitvermietung kostet 2.000 Wohnungen
In Wien ist das Airbnb-Angebot in den letzten Jahren stark gewachsen. Im August 2017 waren bereits über 8.600 Übernachtungsmöglichkeiten verfügbar, wie eine Studie der TU Wien im letzten Jahr zeigte. Mit jährlichen Bruttoeinnahmen von rund 80 Millionen Euro entspricht dies 10 Prozent des Nächtigungsumsatzes in Wien. Die Kurzzeitvermietung wurde somit zum Wirtschaftsfaktor. Gleichzeitig werden dem Wohnungsmarkt in Wien etwa 2.000 Wohnungen dauerhaft entzogen.

 

Novelle der Bauordnung
Mit einer Novelle zur Wiener Bauordnung soll nun klargestellt werden, dass eine kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke „üblicherweise“ nicht in Wohnungen stattfinde und daher mit der Widmung „Wohnung“ nicht im Einklang stehe. Eine gewerbliche Nutzung liege dann vor, wenn mehrere Bleiben gleichzeitig angeboten werden. „Damit wird eine langjährige Forderung von uns erfüllt“, sagt Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der Mietervereinigung Österreichs (MVÖ). „Wohnungen sind zum Wohnen da. Für Touristen gibt es in Wien genügend Alternativen.“

 

Rechtliche Situation
Rein rechtlich stelle übrigens für Mieter die gänzliche Weitergabe der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters einen zulässigen Kündigungsgrund dar, erklärt Hanel-Torsch. Gleiches gelte, wenn die Mietwohnung zur Erwerbsquelle wird.

 

Wohnungseigentümer haben zwar grundsätzlich das Recht, ihre Wohnung so zu nutzen, wie sie möchten, sie müssen dabei jedoch die Interessen der anderen Eigentümer beachten. Einem Urteil des OGH zufolge können die touristische Vermietung und das Anbieten über das Internet in Zusammenhang mit einem ständigen Wechsel an Mietern die Interessen der Eigentümergemeinschaft beeinträchtigen. Diese sind daher um Zustimmung zu dieser Widmungsänderung zu fragen.

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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