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Österreich, Service 08.03.2018

Betriebskosten: was darf verrechnet werden – was nicht?

  • Screenshot; ORF

Mehr als die Hälfte der MieterInnen in Österreich kontrolliert die Betriebskostenabrechnung nicht, wie die Umfrage einer großen Immobilienplattform zeigt. Dabei kann es sich lohnen, genau hinzuschauen - denn oft wird die Betriebskostenabrechnung falsch ausgefertigt oder überhaupt nicht vorgelegt.

 

„Wie unsere Praxis zeigt, werden rund 90 Prozent der Betriebskostenabrechnungen nicht korrekt verrechnet“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung. „Es kann sich also lohnen, die Abrechnung von unseren Experten prüfen zu lassen. Wir helfen Mietern, zu viel Bezahltes zurückzufordern.“

 

Hier sehen Sie den TV-Beitrag des ORF in voller Länge: http://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/13968692/Der-Zwist-mit-den-Betriebskosten/14259589

 

Welche Kosten an Mieter weiterverrechnet werden dürfen
Die ExpertInnen der Mietervereinigung prüfen laufend Betriebskostenabrechnungen ihrer Mitglieder. Für Altbauten, geförderte Neubauten und Genossenschaftswohnungen gibt es einen gesetzlichen Katalog an zulässigen Betriebskosten. Nur Kosten, die im Gesetz genannt werden, dürfen an die MieterInnen weiterverrechnet werden.

 

„Reparaturarbeiten dürfen zum Beispiel nicht verrechnet werden, weil diese aus der Mietzinsreserve zu decken sind und nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter überwälzt werden dürfen“, erklärt Hanel-Torsch. „Oft werden auch zulässige Positionen überhöht vorgeschrieben. Das ist oft beim Verwaltungshonorar, bei der Versicherungsprämie oder beim Hausreinigungsentgelt der Fall.“

 

Weiterführende Informationen:

 

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