Aktuelles Artikel

Back Next

Österreich, Service 19.02.2018

Wohnungskündigung: Was MieterInnen beachten sollten

  • Umzug; Bild: fotolia.de

Welche Regelungen, welche Fristen gelten bei der Kündigung eines Mietvertrags? Was gibt es bei Kaution und Rückgabe der Wohnung zu beachten? So schützen Sie sich vor Ärger:

 

Wenn ein Mieter aus einer Wohnung vor Ablauf des Mietvertrags ausziehen will, hat er die Möglichkeit, sich mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu einigen. Eine solche einvernehmliche Vertragsauflösung kann zu jedem Zeitpunkt vereinbart werden. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung, dann gelten folgende Kündigungsfristen:

Bei unbefristeten Verträgen kommt es in erster Linie auf die vertragliche Vereinbarung an. Die vereinbarte Frist und auch ein allfälliger Kündigungstermin (z.B. zum Kalenderquartal) müssen eingehalten werden. Ist im Mietvertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, so kann der Mieter das Mietverhältnis mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende auflösen. Manchmal ist auch ein Kündigungsverzicht für eine gewisse Dauer vereinbart. Auch dieser ist einzuhalten.

Für befristete Mietverträge im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbau, Neubau, DG-Ausbau, etc.) gibt es eine Sonderregelung: Nach Ablauf des ersten Jahres darf das Mietverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende aufgelöst werden. Eine andere Vereinbarung im Mietvertrag ist nur dann zulässig, wenn der Mieter dadurch besser gestellt wird.

Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen, sobald das Kündigungsschreiben beim Vermieter eingelangt ist. Relevant ist also nicht der Poststempel, sondern das Eingangsdatum. Deshalb ist es sinnvoll, die Kündigung per eingeschriebenem Brief zu übermitteln, um einen Nachweis zu haben, dass das Schreiben eingelangt ist. Außerdem sollte die Kündigung nicht zu spät weggeschickt werden. Kommt sie erst am ersten Tag des Folgemonats an, verlängert sich die Frist um einen ganzen Monat.

Kündigungsschreiben
Für Mitglieder der Mietervereinigung steht ein Musterbrief eines Kündigungsschreibens einer Mietwohnung zum Download bereit.

Weiterführende Informationen:

 

Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen? Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.

 

Werden Sie jetzt gleich Mitglied. So sind Sie ab sofort im Wohnrecht bestens geschützt und unterstützen unsere Arbeit.

 

>> JETZT MITGLIED WERDEN

 

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
Datenschutzerklärung      Kontakt & Impressum
NACH OBEN