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Österreich, Service 05.02.2018

Thermenfrage: Brennwert oder Heizwert?

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Wenn die alte Gastherme – ein Heizwertgerät - kaputt geht, soll sie durch ein Brennwertgerät ersetzt werden, wie die „Ökodesign-Richtlinie“ der EU vorschreibt. Die Installation eines Brennwertgerätes ist aber kostspielig – und in manchen Fällen auch gar nicht möglich. Wann ist der Einbau von alten Heizwertgeräten zulässig?

 

Seit September 2015 ist die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie“ der EU (Richtlinie 2009/125/EG) in Kraft. Diese schreibt vor, dass Geräte bestimmte Mindestanforderungen beim Energieverbrauch erfüllen müssen. Damit hat sie auch für Gasthermen und Warmwasseraufbereitungsgeräte Bedeutung. Wird die alte Gastherme („Heizwerttherme“) kaputt, soll sie gegen eine neue Brennwerttherme getauscht werden. In Ausnahmefällen dürfen allerdings weiterhin Heizwertthermen installiert werden.

 

Nachrüstung des Kamins
Brennwertthermen sind zwar effizienter, aber der Einbau ist deutlich teurer und aufwändiger als bei einem Heizwertgerät. Denn in den Kamin muss eine feuchtigkeitsbeständige Abgasleitung in Form eines Rohres eingezogen werden, damit die niedrigen Abgastemperaturen den Kamin unbeschädigt lassen. Zusätzlich ist ein Abflussschlauch für entstehendes Kondenswasser notwendig.

 

Ausnahmen für Heizwertthermen
Dort, wo mehrere Thermen an ein und selben Kamin (Abgassammler oder mehrfach belegte Fänge) angeschlossen sind, kann die Brennwerttechnik nicht zum Einsatz kommen, weil die Schornsteine zu klein sind, um mehrere Zu- und Abgasschläuche aufzunehmen. Für diese Fälle werden weiterhin Heizwertthermen produziert; auch dürfen sie verkauft und eingebaut werden – allerdings mit einer gesonderten Kennzeichnung.

 

Auch Heizwertgeräte, die im Handel und beim Handwerker auf Lager liegen, können weiterhin verkauft und uneingeschränkt verwendet werden.

 

Vermieter für Erhaltung, Mieter für Wartung zuständig
Seit der Wohnrechtsnovelle 2015 gilt für alle Wohnungen (ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser): Wenn die Therme bei der Anmietung vorhanden war, ist sie auch mitvermietet. Damit ist der Vermieter ist für die Erhaltung der Therme zuständig, der Mieter für die Wartung.

 

Weitere Infos:

 

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