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Österreich, Service 13.12.2017

Wohnungsrückgabe: So vermeiden Sie Ärger

  • Wohnungsrückgabe; Bild: Fotolia

Bei der Rückgabe einer Wohnung kommt es immer wieder zu Streitigkeiten über deren Zustand. Oft versuchen Vermieter, die Kaution zum Teil oder zur Gänze wegen angeblicher Beschädigungen des Mietobjekts einzubehalten.

Übergabeprotokoll anfertigen
Mieter sollten daher sowohl bei der Anmietung einer Wohnung als auch bei der Rückgabe ein Übergabeprotokoll anfertigen, um Beweise zu sichern. Die Mietervereinigung rät, immer ein Protokoll mit Fotos anzufertigen und Zeugen mitzunehmen. Protokoll und Zeugen können bei nachträglichen Streitigkeiten um die Rückzahlung der Kaution hilfreich sein.

> Musterprotokoll Wohnungsrückgabe zum Download (für Mitglieder)

Wie müssen Mieter die Wohnung zurückstellen?
Eine Mietwohnung ist so zurückzugeben, wie sie angemietet wurde. Vor Rückgabe der Wohnung ist eine Grundreinigung durchzuführen, wenn die Wohnung auch im Anmietungszeitpunkt gereinigt war. Auch mitvermietete Möbel oder Küchengeräte wie Backrohr und Kühlschrank sind zu reinigen. Alle Gegenstände, die bei Anmietung nicht vorhanden waren, sind zu entfernen, sonst dürfte der Vermieter die Räumung über die Kaution verrechnen.

Alle gewöhnlichen Abnützungsspuren muss sich der Vermieter jedoch gefallen lassen. Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnverhalten entstehen, müssen nicht vom Mieter behoben werden und Vermieter dürfen dafür auch nichts von der Kaution abziehen.

Der Vermieter darf nur für solche Beschädigungen Ersatz verlangen, die über gewöhnliche Abnützungen hinausgehen. Und selbst dann nicht den Neuwert, sondern den (ohne Schaden) noch vorhandenen Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Der Zeitwert richtet sich nach einer angenommenen Nutzungsdauer und beträgt bei Teppichen 10 Jahre und für Innentüren 30 Jahre.

Was bedeutet "gewöhnliche Abnützung"?
Gewöhnliche oder normale Abnützung sind zB. Schatten rund um Bilder oder Möbel, Verfärbungen am Boden durch unterschiedlichen Lichteinfall, Bohrlöcher an den Wänden, wo Bilder oder Regale montiert waren, und Ähnliches.

> Weiterführende Informationen: Abnützung

Ausmalen oder nicht?
Zimmerdecken und Wände sollten in hellen, neutralen Farben gestrichen sein. Dies muss nicht zwingend weiß sein, aber es muss ein Farbton sein, der für potenzielle Nachmieter akzeptabel ist- wie zum Beispiel zarte Pastelltöne.

> Weiterführende Informationen: Ausmalen und baulichen Veränderungen

Wann erfolgt die Übergabe?
Die Übergabe selbst hat spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zu erfolgen. In der Regel findet eine gemeinsame Begehung durch Hauptmieter und Vermieter bzw. Hausverwaltung statt.

Als Mieter sollte man vorher den Zustand der Wohnung bei Rückgabe durch Fotos dokumentiert haben und am besten einen Zeugen zur Begehung mitnehmen. Alle Wohnungsschlüssel – auch selbst nachgemachte – sind zurückzugeben.

Achtung vor voreiligen Unterschriften!
Bei der Rückgabe der Wohnung ist höchste Vorsicht geboten! Viele Vermieter legen ihren Mietern einen Verzicht vor, durch den es dann oft unmöglich gemacht wird, nachträgliche Forderungen an den Vermieter zu stellen – wie zum Beispiel eine Überprüfung der Miethöhe durchzuführen.

 

> Achtung, Falle: Die Tücken bei der Wohnungsrückgabe
Vorsicht vor „getarnten Verzichtserklärungen“


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