Aktuelles Artikel

Back Next

Österreich, Recht, Wien 24.11.2017

Mieterin zahlte über 30.000 Euro zu viel Zins

  • MVÖ-Juristin Simone Lampert und MVÖ-Mitglied Frau S. (rechts); Foto: Mietervereinigung

MVÖ-Juristin Simone Lampert und MVÖ-Mitglied Frau S. (rechts); Foto: MVÖ

 

Knapp über 500 Euro Nettomiete für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in Wien sieht auf den ersten Blick nach einem Schnäppchen aus. Bei genauerer Betrachtung kann sich diese Annahme jedoch schnell als falsch erweisen...

 

So wie auch im konkreten Fall von Frau S. Diese wandte sich Ende 2014 an unsere Juristin Simone Lampert, um die zulässige Höhe des Mietzinses ermitteln zu lassen. Schon beim ersten Beratungsgespräch wurde klar, dass die Mieterin einen viel zu hohen Mietzins bezahlte.

Der zulässige Mietzins ergab sich aus mehreren wesentlichen Umständen. Zum einen wurde das zur Verfügung gestellte Bestandobjekt lediglich auf bestimmte Dauer überlassen, was einen generellen Abschlag von 25 Prozent bedeutet. Zum anderen wies die Wohnung mangels direkter Be- und Entlüftung im Badezimmer lediglich eine Ausstattungskategorie C auf.

Neben dem Fehlen einer Beheizungsmöglichkeit in Badezimmer und Küche führten weitere abschlagsrelevante Umstände – etwa die straßenseitige Lage der Wohnung, kein mitvermietetes Kellerabteil, hohes Stockwerk ohne Aufzug, keine Gegensprechanlage – zu einer erheblichen Reduktion des zulässigen Richtwertmietzinses.

MVÖ-Einschätzung bestätigt
Im Rahmen eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens ermittelte die zuständige Magistratsabteilung einen zulässigen Mietzins in der Höhe von 264 Euro. Unter Berücksichtigung dieses Gutachtens wurde der Gegenseite eine vergleichsweise Bereinigung angeboten. Diese fand seitens der Hausverwaltung jedoch keine Zustimmung, sodass eine Entscheidung der Schlichtungsstelle folgte. Auch diese wurde von der Antragsgegnerseite nicht akzeptiert.

 

Der Vermieter nutzte die Möglichkeit einer Gerichtsanrufung, was die Fortsetzung des Verfahrens beim zuständigen Bezirksgericht zur Folge hatte. In der ersten Verhandlung am Bezirksgericht wurden erneut Vergleichsgespräche geführt, jedoch konnte auch hier kein Konsens gefunden werden. Daraufhin wurde von der Antragsgegnerseite die Einholung eines Gutachtens durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen beantragt. Dieses bestätigte die Einschätzung der Mietervereinigung im Hinblick auf die zur Anwendung gelangende Kategorie und, darauf aufbauend, die Höhe des zulässigen Mietzinses.

 

Der Sachbeschluss des Bezirksgerichts wich dementsprechend nur minimal von der vorhergehenden Schlichtungsstellenentscheidung ab, jedoch wurde auch dieser vom Vermieter nicht akzeptiert. Er ergriff ein weiteres Rechtsmittel, sodass das Verfahren erst nach über zwei Jahren endete.

Was lange währt, wird endlich gut
Zur freudigen Überraschung von Frau S. bekam sie über 30.000 Euro an zu viel bezahlter Miete rückerstattet. Darüber hinaus hat sie uns mit einer sehr großzügigen Spende bedacht, die in unseren Solidaritätsfonds eingeflossen ist. Dieser ermöglicht es uns, MieterInnen, die sich den Mitgliedsbeitrag im Moment nicht leisten können, zu unterstützen.

Vielen Dank vom gesamten Team der Mietervereinigung!

 

Sie suchen Rat und Hilfe in Wohnrechtsfragen? Wir sind DIE ExpertInnen im Miet- und Wohnrecht. Unseren Mitgliedern helfen wir rasch und unkompliziert – am Telefon, per E-Mail oder bei einem persönlichen Beratungstermin.

 

Werden Sie jetzt gleich Mitglied. So sind Sie ab sofort im Wohnrecht bestens geschützt und unterstützen unsere Arbeit.

 

>> JETZT MITGLIED WERDEN

 

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
Datenschutzerklärung      Kontakt & Impressum
NACH OBEN