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Österreich, Recht, Service 24.10.2017

So funktioniert die Weitergabe einer Mietwohnung

  • Foto: fotolia.de
Wer darf einen bestehenden Mietvertrag übernehmen? Erhöht sich dadurch die Miete? Worauf es bei der Weitergabe von Mietrechten ankommt:

Es gibt zwei Varianten, wie Mietrechte an Angehörige weitergegeben werden können: Die Weitergabe unter Lebenden und die Weitergabe im Todesfall.

Weitergabe unter Lebenden
Eine Weitergabe der Mietrechte gibt es nur im Altbau (vor 1945 errichtet) und im geförderten Wohnbau. Der Mietvertrag kann an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, etc.), Ehepartner und an Geschwister des Hauptmieters abgegeben werden. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Aufenthalt in der Wohnung für die letzten zwei Jahre (bei Geschwistern fünf Jahre) und dass der bisherige Hauptmieter aus der Wohnung auszieht.

Für den gemeinsamen Haushalt ist eine richtige Wohngemeinschaft erforderlich, die Meldung nach dem Meldegesetz reicht nicht aus. Liegen die Voraussetzungen vor und zieht der Hauptmieter aus, ist der Vermieter/die Hausverwaltung unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes von dem Eintritt zu verständigen. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir für unsere Mitglieder zur Verfügung. Es kommt zu keinem Abschluss eines neuen Mietvertrages, der alte Vertrag bleibt wie er ist aufrecht. Auch der Name wird nicht geändert. Die schriftliche Bekanntgabe des Eintritts ist ausreichend.

Ist die Weitergabe zwischen lebenden Lebensgefährten möglich?
An Lebensgefährten können Mietrechte nur im Todesfall weitergegeben werden. Sollten Lebensgefährten den Mietvertrag gemeinsam abzuschliessen, ist zu bedenken, dass sowohl der Vermieter als auch der Mitmieter in diesem Fall zustimmen müssen, wenn einer der Lebensgefährte den Mietvertrag beenden möchte!

Gilt das Recht zur Weitergabe bei Scheidung?
Das Scheidungsrecht ist ein besonderer Fall. In der Regel wird eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein. Besprechen Sie rechtzeitig mit ihrer Rechtsberatung, wann welcher Schritt gesetzt werden muss, damit eine Mietrechtsübertragung noch möglich ist. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen die Voraussetzungen des §12MRG (Gatte/Gattin wohnt mindestens die letzten zwei Jahre in der Wohnung oder zumindest seit der Eheschließung) gegeben sein. Wenn dem nicht so ist, muss der Vermieter den in der Scheidung getroffenen Vereinbarungen zustimmen. Tut er das nicht, so ist vor der Scheidung schon zu klären, welche Schritte notwendig sind, damit Mietrechte an der Wohnung übertragen werden können. Im Falle einer streitigen Scheidung entscheidet jedenfalls das Gericht.

Todesfall
Der Kreis der Berechtigten im Todesfall des Hauptmieters ist größer als beim Mietrechtseintritt unter Lebenden und die Eintrittsmöglichkeit gilt für alle Mietverhältnisse in Wohnungen, unabhängig vom Gebäudealter. Ziel der Bestimmung ist es, im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Angehörige vor der Obdachlosigkeit zu schützen. Voraussetzungen sind ein tatsächlicher gemeinsamer Haushalt in der gemieteten Wohnung und ein dringendes Wohnbedürfnis. Die Meldung bei der Behörde reicht für einen gemeinsamen Haushalt nicht aus. Notwendig ist ein Zusammenleben im Todeszeitpunkt. Ebenso wird ein dringendes Wohnbedürfnis gefordert.

Die eintretende Person darf also keine andere (gleichwertige) Wohnmöglichkeit zur Verfügung haben. Eintrittsberechtigt sind wiederum der Ehepartner, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, etc.), Geschwister und auch der Lebensgefährte. Der Eintritt passiert im Todesfall des Hauptmieters automatisch, sollte jedoch zu Beweiszwecken schriftlich mitgeteilt werden. Ein entsprechendes Musterschreiben stellen wir für unsere Mitglieder zur Verfügung. Achtung: Es kommt zu keinem Abschluss eines neuen Mietvertrages, der alte Vertrag bleibt wie er ist aufrecht. Auch der Name wird nicht geändert.

Wird sich die Miete erhöhen, wenn ich die Mietrechte abtrete?
Wurde der Mietvertrag, in den der Eintritt erfolgt, vor 1. März 1994 abgeschlossen, so darf sich die Miete (begrenzt) erhöhen. Das gilt sowohl für den Eintritt unter Lebenden, als auch für den Mietrechtseintritt im Todesfall. Der Wert wird alle paar Jahre valorisiert. Wir raten hier zur Inanspruchnahme eines Beratungstermins bei der Mietervereinigung Österreichs. Lediglich bei Ehepartnern, Lebensgefährten und minderjährigen Kindern bleibt die Miete gleich - bei minderjährigen Kindern kann jedoch mit Eintritt der Volljährigkeit erhöht werden.

Weitere Informationen und rechtliche Hintergründe

    
Musterbriefe
In unserem Downloadbereich finden Sie Musterbriefe für den Mietrechtseintritt im Todesfall und den Mietrechtseintritt unter Lebenden.

 

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