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Österreich, Recht, Service 19.10.2017

Mietrecht: Welche Haustiere sind in Wohnungen erlaubt?

  • Katze als Haustier: Nicht immer erlaubt. Foto: MVÖ

Hunde, Katzen, Hamster & Co: Welche Tiere dürfen MieterInnen in einer Wohnung halten? Worauf Tierfreunde achten sollten:

 

Grundsätzlich dürfen MieterInnen in ihrer Wohnung Haustiere halten - auch wenn im Mietvertrag eine generelle Verbotsklausel steht. Denn Klauseln wie „Dem Mieter ist es nicht gestattet, Haustiere zu halten“ werden vom Obersten Gerichtshof (OGH) als gröblich benachteiligend angesehen und sind somit unwirksam. Auch wenn die Klausel im Mietvertrag unterschrieben wurde, ist es so, als wäre die Vereinbarung nicht vorhanden.


Kleintiere

Tiere, von denen keine Beeinträchtigung ausgeht (wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Wellensittiche und ähnliches) sind also jedenfalls erlaubt. MieterInnen können diese Haustiere ohne weitere Nachfrage halten.

 

Hund & Katze
Findet sich im Mietvertrag gar keine Regelung zu Haustieren, dann sind wohnungsübliche Tiere - dazu zählen auch Hunde und Katzen - ebenfalls erlaubt.

 

Vorsicht bei individuellen Klauseln
Wenn im Mietvertrag nicht generell die Haltung von „Haustieren“ verboten wird, sondern von bestimmten Tierarten wie Hunden (Angaben wie „Kampfhund“ oder einer bestimmten Rasse sind möglich) oder auch Katzen, dann ist dieses Verbot wirksam, da es nicht gegen den oben genannten generellen Ausschluss von Haustieren verstößt.

 

 

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