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Österreich, Politik, Recht, Steiermark 04.06.2013

Streit um die Schlichtungsstellen

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Hans Heinz Plaschka, Vizepräsident der Mietervereinigung, seines Zeichens treibende Kraft hinter der Errichtung einer bezirksübergreifenden Schlichtungsstelle in der Steiermark, fasst die Ergebnisse der letzten Monate zusammen:

Mit einem Schreiben im Juli 2012 an das Bundesministerium für Justiz wurde erstmals die Einrichtung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für die Bezirke Voitsberg, Deutschlandsberg, Leibnitz, Bad Radkersburg und Feldbach gefordert.

In den Prozess mit einbezogen wurden neben LAbg. KO Walter Kröpfl, NRAbg. Josef Muchitsch auch der steirische Landeshauptmann Franz Voves, welcher an die Bundesministerin für Justiz, Beatrix Karl, herangetreten ist und die Einrichtung begrüßt hat.

 

Abwehrhaltung von Ministerin Karl

Die zuständige Bundesministerin nahm bislang jedoch eine hinauszögernde bis abwehrende Haltung ein. Sie verwies auf Ressourcenprobleme und meinte, dass die organisatorische Ebene zu prüfen sei. Letztlich stellte sie auch eine künftige Wohnrechtsnovelle in Aussicht.

Der steirische Vorsitzende der MVÖ merkt dazu kritisch an: „Für die Bundesministerin wäre es ein Leichtes, eine Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Dieser Punkt steht für uns jedenfalls im Vordergrund. Die notwendigen Ressourcen könnten auf Grund eines ausgezeichneten Netzwerkes in der Steiermark ohne Probleme zur Verfügung gestellt werden.“

 

Gegen eine Verschlechterung der  Miet- und Wohnrechte
Entgegen den Äußerungen der Justizministerin wird nicht die Etablierung mehrerer zusätzlicher Schichtungsstellen in den Gemeinden, sondern eine übergreifende Schlichtungsstelle für die oben angesprochenen Bezirke gefordert. Die von der Bundesministerin angesprochene Vereinheitlichung des Mietrechts wird zwar begrüßt, nur wurde dies auch die vergangenen zehn Jahre bereits mehrfach versucht. In der Regel hatten Gesetzesänderungen meist eine Verschlechterung der Mieterrechte zur Folge. Auch ist derzeit absehbar, dass sich auf Grund der laufenden parteipolitischen Schlagabtausche im Miet- und Wohnrecht in nächster Zeit nicht viel ändern wird.

 

Aus Sicht der MVÖ Steiermark schadet jedes Zuwarten den Menschen in der steirischen Region, da sie ohne Schlichtungsstelle gezwungen sind, den Gerichtsweg zu beschreiten und damit ein höheres Prozesskostenrisiko in Kauf nehmen müssen. Es scheint, dass genau diese Folge beabsichtigt ist, sonst wäre der Reformvorschlag der MVÖ Steiermark schon längst in die Tat umgesetzt worden.

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