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Österreich, Service 10.12.2015

Das Ende der Stufen?

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Am 1.1.2016 soll sie kommen– die Barrierefreiheit. Doch was bedeutet das für uns in der Praxis.

Sechs Fragen und sechs Antworten über die Veränderungen beim Bauen, Wohnen und Arbeiten.

 

Wo ist die Barrierefreiheit geregelt?
Ab 1.1.2016 tritt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)). In diesem wird festgelegt, dass bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung und andere gestaltete Lebensbereiche barrierefrei zugänglich sein müssen.

 

Was ist alles eine Barriere?

Grundsätzlich alles was die „normale“ Aktivität eines behinderten Menschen einschränkt.

Im Bereich von Gebäuden und Wohnungen können dies Stufen, Türschwellen, fehlende Haltegriffe oder Beleuchtungen sind. Aber auch zu schmale Gehsteige, Türen, Aufzüge, Gehsteigkanten und ähnliches mehr.

 

Ab wann ist etwas barrierefrei?
Generell spricht man von "barrierefrei", wenn alle Menschen (mit/ohne Behinderung) Dienstleistungen, Einrichtungen und Gegenstände des täglichen Lebens uneingeschränkt nutzen können.
Bei Gebäuden wären das zB Eingangsbereiche ohne Stufen, ausreichend breite Türen und Lifte, gut beleuchtete Gänge und Räume sowie vorhandene Haltegriffe. In der ÖNORM B 1600 (ebenso B 1601 bis 1603) sind die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen festgehalten. Zusätzlich wirkt das österreichische Institut für Baurecht (OIB) mit seinen Richtlinien vereinheitlichend auf das länderweise geregelte Baurecht.

 

Was muss alles barrierefrei sein?
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen Güter und Dienstleistungen die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, diskriminierungsfrei angeboten werden. Dazu gehören neben dem Einkaufsmöglichkeiten auch Restaurants, Kinos, Verkehrsmittel, Arztpraxen, Volkshochschulen etc. das Gleiche gilt für den Arbeitsbereich.

 

Warum macht es Sinn für die Allgemeinheit barrierefrei zu bauen?
In Europa sind derzeit rund 88 Millionen Menschen über 65 Jahre alt. Bis 2050 wird die Zahl der über 80zigjährigen auf 50 Millionen gestiegen sein. Etwa 10 bis 30 Prozent der Menschen haben die eine oder andere Behinderung. Gleichzeitig werden wir alle immer älter.

 

Es ist daher richtig vorausschauend zu planen und den zukünftigen Bedürfnissen von immer mehr Menschen gerecht zu werden.

 

Was passiert, wenn zB ein Geschäft nicht barrierefei ist?
Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt Zivilrecht, dh Verstöße dagegen führen zu keinen verwaltungsrechtlichen Strafen. Sehr wohl aber können Betroffene das jeweilige Geschäft, den jeweiligen Vermieter auf Schadenersatz verklagen.

So ist es auch schon zu derartigen Schadenersatzklagen gekommen. zb hatte eine Bäckerei durch einen Umbau des Eingangs nun dort Stufen wo es vorher keine gab. Ein Kunde, der auf den Rollstuhl angewiesen war, klagt auf Schadenersatz und bekam Recht. Der Betreiber der Bäckereifiliale musste € 1.000,- Schadenersatz zahlen sowie die Gerichtskosten tragen.

Auf der Webseite des Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern  findet man eine Reihe von Urteilen aber auch die Rechtsgrundlagen, die zu beachten sind.

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