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Österreich, Service 04.03.2015

Wenn schon, denn schon …

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Frau G. ist glücklich. Rund  9.000,-Euro hat sie zurückbekommen. Lange hat es gedauert, aber nun ist es fix. Ein Mietzinsüberprüfungsverfahren, das sie mit Hilfe der Mietervereinigung eingeleitet hat, ergab, dass sie in den letzten 5 Jahren monatlich an die 150,- Euro zu viel Nettomiete bezahlt hat.

 

Ihre 34m2 Wohnung, die sie zunächst auf 3 Jahre, dann auf 5 Jahre befristet angemietet hatte, kostete laut Mietvertrag  inklusive Umsatzsteuer und Betriebskosten 432,- im Monat. Das ist teuer, hatten ihr viele immer wieder gesagt. Schließlich hat Frau G sich ein Herz gefasst und den Mietzinsrechner der Mietervereinigung ausprobiert. Da staunte sie, als statt den rund 430,- ein Mietpreis von weniger als 300,- herauskam. 

Ein Termin war dann schnell vereinbart, denn dieses Rechenergebnis hatte Frau G. nun neugierig werden lassen. Die Rechtsexpertin der MVÖ erklärte ihr den Ablauf und es dauert fast 2 Jahre bis das Verfahren beendet war, denn ihr Vermieter ging bis zum Landesgericht.

 

Zuviel bezahlt!

Doch nun steht es fest: 9.000,- waren zu viel bezahlt worden und für die noch verbleibenden 3 Jahre Mietzeit zahlt Frau G nur mehr rund 280,- Gesamtmiete. Der Befristungsabschlag von 25% hat beim Vermieten seinen Preis für Vermieter. Nachdem die Rechtsberaterin Frau G. über das rechtkräftigen  Gerichtsbeschluss informiert hat, kam dann eine überraschende Frage:“Haben Sie Maklerprovision bezahlt?“

 

Maklerprovision prüfen!

Natürlich hatte das Frau G., denn ohne Makler war es in den letzten Jahren fast unmöglich an Wohnungen ranzukommen. „Nun, wenn die Miete zu hoch ist, dann haben Sie auch zu viel Maklerprovision bezahlt, diese die Höhe der Maklerprovision errechnet sich nach der Miethöhe. Da hier noch keine Verjährung stattgefunden hat, können Sie auch die zu hoch bezahlte Maklerprovision zurückfordern“, klärte die Rechtsexpertin Frau G auf und nahm einen Rechner sowie einen Stift zur Hand. Nach einigen Minuten stand fest: Auch hier waren rund 120,- zu viel bezahlt worden.

 

Was ist mit der Vergebührung?

„Und wie steht es mit der Vergebührung? Bekomme ich da nun auch was zurück, da habe ich ja auch zu viel bezahlt?“ fragte Frau G berechtigerweise nach. Doch hier musste sie die Rechtexpertin enttäuschen. Auch wenn zuviel Vergebührungskosten bezahlt worden waren, einen Rückzahlungsanspruch gibt es hier nicht.

„Eine langjährige Forderung der MVÖ ist es, die Mietvertragsgebühren ganz abzuschaffen, denn anders als bei andren Gebühren gibt es hier keine Gegenleistung des Staates. Mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie unsere Arbeit als Interessensvertretung,“ erklärt die Rechtsberaterin abschließend. Am Heimweg malt sich Frau G. aus, was sie nun alles mit dem zurückerhaltenen Geld wird anfangen können und ist froh, mit ihrem Mitgliedsbeitrag die Arbeit der MVÖ unterstützen zu können und so ein klein wenig auch anderen Mieterinnen und Mietern dadurch so zu helfen, wie ihr selbst geholfen wurde.

 

Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, Tel.: 050195, Fax: 050195-92000, zentrale@mietervereinigung.at, ZVR - Zahl 563290909
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