Info - Smart Meter  

Zwangszähler - Nein Danke

Seit April 2012 gibt es eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums, die eine zwangsweise Umstellung von 95% aller Stromzählern auf sogenannte Intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2019 vorsieht.

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ACHTUNG  Hier: Mustereinspruch - Umstellung auf Smart Meter - Dieser ist an den Netzbetreiber zu richten! (nicht an den Stromlieferanten).

 

Was sind Smart Meters?
Bei Smart Meters handelt es sich um digitale Zählgeräte, die den Energieverbrauch in kurzen Zeitintervallen (vorgeschrieben ist derzeit ein 15 Minuten Takt) erfassen und über Datenleitung oder Funksignal an den Energieversorger weiterleiten. Teile der Energiewirtschaft begrüßen die Einführung der Zähler mit dem Argument, dass dadurch eine bessere Information der Konsumenten möglich sei, die in der Folge zu einem effizienteren und kostengünstigeren Verbrauchsverhalten führen soll. Darüber hinaus wird mit einem besseren Service und mehr Komfort für den Kunden geworben. Die jährlichen Ablesetermine fielen weg. Die Auswahl verschiedener Anbieter und Tarifmodelle werde erleichtert.
Alles eitel Wonne also? „Nicht so ganz“, meint Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs. Denn abgesehen davon, dass der angepriesene Nutzen der Smart Meters umstritten ist, bringt die Einführung der neuen Messgeräte eine Reihe von Problemen für die Abnehmer mit sich.

 

Wer zahlt die Kosten der Umstellung?
Smart Meters sollen helfen, Energiekosten zu senken. Gut, falls es klappen sollte, wenngleich der Optimismus, dass die neuen Zähler praktisch automatisch zu Veränderungen im Verbrauchsverhalten führen werden, nicht nachvollziehbar ist.

Davon abgesehen kosten die neuen Geräte natürlich auch Geld. Und das nicht zu knapp: Wolfgang Anzengruber, der Vorstandsvorsitzende der Verbund AG schätzt die Umstellungskosten auf zwei Milliarden Euro. Pro Haushalt mit Zähler ergäbe das einen Betrag von rund 360 Euro, die an die Haushalte weitergegeben würden, zusätzlich kommen für die laufende Betriebsführung Kosten in der Höhe von € 60 bis € 240,- hinzu. „Die möglichen Kosteneinsparung schätzt man auf 9,- bis 42,- Euro pro Jahr und Haushalt, hält Georg Niedermühlbichler fest, „für die AbnehmerInnen also ein Verlustgeschäft.“

 

Wer schützt vor Datenmissbrauch?
Die Kosten der Einführung der Smart Meters sind nicht der einzige Problembereich. Datenschützer warnen davor, dass durch die genaue Erfassung der Daten personenbezogen Rückschlüsse auf die Verbrauchsgewohnheiten getroffen werden können. Auch die Anfälligkeit des Zählernetzes für Hackerangriffe oder aber auch der Verkauf von Daten durch  interne Mitarbeiter wie zB im Bereich der Justiz oder Sozialversicherung in den vergangenen Monaten in den Medien berichtet wurde, besteht. Da über die Datenleitung auch die Fernabschaltung der Energieversorgung möglich gemacht wird, eröffnet sich ein neues Gefahrenfeld für das Stromnetz. Bislang wird es den Netzbetreibern überlassen datenschutzrechtliche Mindeststandards und die Sicherheit gegen unbefugten Zugriff zu gewährleisten. Es gibt weder gesetzliche Mindestvorgaben noch europäische Standards.

 

Die Mietervereinigung begrüßt daher die Stellungnahme der Arbeiterkammer. Mittlerweile wurde  - auch durch den Druck der MVÖ im ElWOG eine gesetzliche Möglichkeit eingeführt, dass man von der Umstellung ausgenommen werden kann (opt - out). Allerdings wurde die oben angesprochenen Verordnung nicht abgeändert. daher soll angeblich die Ausstiegsmöglichkeit nur für 5% der StromnutzerInnen gelten. Die MVÖ erachtet diese regelung für verfassungswidrig, da ohne sachliche Grundlage eine Grenze gezogen wurde, die gleichheitswidrig ist. Wir haben dazu eine Stellungnahme abgegeben.

 

Wir sind auch weiterhin der Ansicht, dass es nicht in Frage kommen kann,  die Umstellungskosten auf die Haushalte zu überwälzen. Denn es sind neben den Hard- und Softwareherstellern vor allem die Energielieferanten, die durch die genaue Erfassung des Verbrauchs ihre Tarifgestaltung optimieren können.
Eine objektive Kosten-Nutzen-Rechnung aus Sicht der Konsumenten gibt es noch immer nicht, ebensowenig klare Regelungen über Art und Umfang der fernübertragenen Informationen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit
Mittlerweile haben auch zwei andere Organisationen ihre Aktivitäten auf das Thema SmartMeter gelenkt. Hier können Sie sich über Möglichkeiten zum Datenschutz informieren bzw. sich bei unserer Petition beteiligen. (aktualisiert 2.2.2016)

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