Die generelle Energieausweis Vorlagepflicht aus dem Jahr 2009 und eine spätere EU-Verordnung machten das Energieausweis-Vorlagegesetz (ein fürchterlich lang zu schreibender Name) 2012 nötig. Das Inkrafttreten soll für eine bessere Transparenz schon im Stadium der Wohnungssuche sorgen.
Was bedeutet das für Ihre Mieterrechte?
Im Wesentlichen umfasst das Energieausweisgesetz drei Neuerungen:
Schon im Immobilieninserat müssen Sie über den Energiezustand des Mietobjektes informiert werden. Ihr potentieller Vermieter/Verkäufer kann bei der Angabe zum Energieausweis wählen, ob er den neueren Standard Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE) oder den Heizwärmebedarf (HWB) angibt.
Tipp: Bei Angabe des fGEE (neu) wissen Sie, ob es sich um einen neuen oder alten Energieausweis handelt. Für alle HWB (alt) Angaben gilt, dass der Energieausweis vor dem 1.12.2012 angefertigt wurde. Eine konkrete Erläuterung zu den Unterschieden von HWB und fGEE finden Sie hier.
Der Energieausweis muss Ihnen während der Vertragsverhandlungen rechtzeitig vor Vertragserklärungen gezeigt werden. Sobald Sie einen Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen haben, hat Ihr Vermieter oder Verkäufer zwei Wochen Zeit Ihnen den Energieausweis oder eine Kopie auszuhändigen. wenn keiner vorgelegt wird, droht eine Verwaltungstrafe (bis € 1.450,-; mehrfaches Verhängen der Strafe ist zulässig) bzw. hat der Käufer/Mieter das Recht einen solchen auf Kosten des Vermieters/Verkäufers erstellen zu lassen.
Der vorgelegte Energieausweis darf höchsten 10 Jahre alt sein!
Haben Anbieter Wahlmöglichkeiten welche Daten vorgelegt werden?
Einem Vermieter oder Verkäufer eines Objektes steht es frei, ob der vorgelegte Energieausweis die Gesamtenergieeffizienz
Mit dem EAVG 2012 sind zwei unterschiedliche Kennwerte eingeführt worden. Der alte Kennwert HWB umfasste nur den Dämmstandard der Außenwände und wurde in zweistelligen Werten (z.B. HWB 22) angegeben. Der HWB berücksichtigt nicht die Art und Effizienz des Heizsystems. So gibt es zB. Häuser mit guten Dämmstandards, aber deren Warmwasseraufbereitung wird auch im Sommer durchgehend mit Öl aufgeheizt. Das führt, schon aufgrund der enorm gestiegenen Ölkosten zu höheren Energiekosten als bei jenen Gebäuden, deren Warmwasser im Sommer mittel Sonnenenergie (thermische Solaranlage) erwärmt wird.
Der Kennwert fGEE berücksichtigt auch das Heizsystem. Im Inserat werden dann vielleicht folgende Werte angegeben werden: „Einfamilienhaus mit HWB 22, fGEE 0,93" (Beispiel für den heutigen Kennwert fGEE „B“), während HWB 22 bislang dem Wert "A" entsprochen hat.
Da neben diesem neuen Wert auch noch jener des HWB (Gesetzeslage vor dem 1.12.2012) 10 Jahre lang zulässig ist, führt die Vielfalt der Abkürzungen bei Mietern und Käufern zu Verwirrung. Mit der gewünschten Transparenz ist also vor 2022 nicht zu rechnen.
Achtung! Auch ein rechnerisch niedriger Energieverbrauch der Heizanlage ist nicht gleichbedeutend mit tatsächlich niedrigen Energiekosten! Gerade bei Passivhäusern, die rechnerisch fast keinen Energieverbrauch mehr aufweisen, kommt es dennoch zu höheren Energiekosten als erwartet. Dies liegt neben dem wesentlich höheren Stromverbrauch für zB die Warmwasserbereitung sowie die Lüftungsanlage daran, dass in den Heizkosten mitunter auch die Errichtung der Heizanlage verrechnet wird. (siehe auch Beitrag)
Sollten Sie keinen Energieausweis vorgelegt oder übergeben bekommen haben, so steht Ihnen das Recht zu, eine solche Herausgabe gerichtlich zu erwirken. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch mit unseren Experten.
Die Angaben des Energieausweises stellen eine zugesicherte Eigenschaft des Miet- oder Kaufobjektes dar. Damit sind sie Teil des Vertrages und können bei Nichtvorhandensein der Eigenschaft im Nachhinein Regressansprüche gegenüber Ihrem Vertragspartner bewirken.
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