Die wichtigsten Punkte zur Abrechnung Ihrer Betriebskosten:
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Hängt bzw. liegt eine Information zur Einsicht in die Jahresabrechnung der Betriebskosten sowie der Belege im Haus aus/auf?
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Erhalten Sie Einsicht in die Belege der Betriebskosten des Hauses?
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Finden sich in der Abrechnung der Betriebskosten nur Kostenstellen wie sie in § 21 – 24 MRG aufgezählt sind (siehe Aufstellung der zulässigen Betriebskosten)?
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Sind die einzelnen Betriebskostenpositionen im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich hoch geblieben?
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Betragen die monatlichen Betriebskosten pro m² weniger als 1,67 Euro?
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Ist der Aufteilungsschlüssel in der Abrechnung der Betriebskosten nachvollziehbar für Sie?
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Wurden die Kosten für Gemeinschaftsanlagen (Heizung, Lift, Garage, Sauna, Schwimmbad etc.) getrennt von den allgemeinen Betriebskosten ausgewiesen?
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Beträgt die Erhöhung der Betriebskostenpauschale gemessen an den Gesamtausgaben des Vorjahres maximal 10%?
Wie gesagt, jeder einzelne dieser Punkte kann für Sie i.d.R. bare Münze wert sein. In 2012 haben wir 2 Millionen Euro an unberechtigten Betriebskosten, überhöhten Mieten und vielem Mehr für unsere Mitglieder zurückgeholt.